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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Nutzungsbedingungen Bikepark

RISIKOAUFKLÄRUNG
Die Ausübung des Mountainbike-Sports ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Benutzer der Strecken im Bikepark Winterberg müssen sich bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass das Befahren der Strecken bzw. die Ausübung des Sportes mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist. Auch größtmögliche Sorgfalt und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sind keine Garantie für eine risikolose Ausübung des Mountainbike-Sports!

Die Risiken resultieren beispielsweise aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen, Witterungsverhältnissen, Fahrfehlern, mangelndem Fahrkönnen, Selbstüberschätzung, anderen Personen, Fahrzeugen oder Tieren und anderen Faktoren. Stürze mit Sachbeschädigung, Körperverletzungen (auch schwere) können aus diesen Risiken resultieren. Dies betrifft nicht nur die eigene Person oder Gegenstände, sondern auch andere Personen und Gegenstände. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken selbst Sorge zu tragen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Bergung, etc.).

1. ALLGEMEINE HINWEISE

1.1 Das Befahren der Strecken und die Liftnutzung erfolgt grundsätzlich immer auf eigene Gefahr. Die Strecken sind präpariert und nach bestem Wissen und Gewissen abgesichert.

1.2 Eltern haften für Ihre Kinder. Im Bikepark Winterberg gibt es keine Altersbeschränkung für die Strecken und Liftnutzung. Es wird jedoch dringend empfohlen Kinder unter 10 Jahren durch einen Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen oder weitestgehend zu begleiten.

1.3 Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Notfallnummer Bikestation +49 (0)2981-9199909.

1.4 Die Besucher des Bikeparks parken ausschließlich auf dem Großraumparkplatz Bremberg auf der gegenüberliegenden Straßenseite (behördliche Auflage). Dort ist das Parken kostenfrei. Das Parken und Halten vor und hinter der Bikestation, sowie an der Tal- und Bergstation Sesselbahn, ist ausdrücklich nicht gestattet. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Rettungswege jederzeit frei zugänglich sind.

2. STRECKENKENNZEICHNUNG & SICHERHEIT

2.1 Auf allen Bikestrecken gilt Fullface-Helmpflicht, außer auf dem COMMENCAL Beginner & Kids Parcours an der Bikestation! Weitere Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/Schienbeinschoner) wird dringend empfohlen und kann gegen Gebühr in der Bikestation ausgeliehen werden. Auf bestimmten Strecken ist das Tragen von Vollkörperschutz Pflicht!

2.2 Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft: blau=leicht, rot=mittelschwer, schwarz=schwer. Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.

2.3 Speziell für die rot und schwarz gekennzeichneten Strecken gilt die Vollkörperschutz-Pflicht (Fullface-Helm, Safetyjacket und Knie-/Schienbeinschoner)!

2.4 Achtung! Insbesondere die letzten Abschnitte der North Shore erfordern mehr Erfahrung (rot-schwarz gekennzeichnete Strecke). Auf den Hindernissen besteht Absturzgefahr! Mögliche Mängel bitte unverzüglich dem Bikepark-Personal melden! Wenn ihr euch nicht sicher seid, auf keinen Fall befahren! Das Befahren erfolgt generell immer auf eigene Gefahr! Die Holzelemente dürfen bei Nässe nicht befahren werden!

3. STRECKENNUTZUNG

3.1 Alle Strecken sind grundsätzlich vor dem Befahren weitestgehend durch langsames, vorausschauendes und vorsichtiges Fahren zu besichtigen (Pflicht)!

3.2 An unübersichtlichen Stellen ist generell langsam, vorausschauend und vorsichtig fahren.

3.3 Sicherheitsabstand ist zwingend einzuhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker, hat immer Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.

3.4 Für weniger geübte Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichteren Wegen umfahren werden können („Chickenways“).

3.5 Das Fahren abseits der Strecken, wie z. B. Abkürzen („Shortcuts“), ist strengstens verboten! Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!

3.6 Das Bergauffahren und Bergaufschieben ist auf allen Strecken strengstens verboten!

3.7 Auf der Strecke ist das Halten verboten und das Verweilen an schwer einsehbaren Stellen ist unbedingt zu vermeiden. Ausnahme: Schulungskurse unserer Bikeschule.

3.8 Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Bitte auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge achten, die sich im Park befinden können.

3.9 Das Befahren aller Bikepark-Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Die Strecken dürfen ausschließlich in der Zeit von 9:30 bis 17:30 Uhr befahren werden.

3.10 Bikes mit Kinder-/Fahrradanhängern oder Shotgun Kindersitzen, Einräder, ferngesteuerte Fahrzeuge o. ä, sowie „Traildogs“, sind von der Streckennutzung ausgeschlossen.

3.11 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund dringender Wartungsarbeiten kurzfristig ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets.

3.12 Das Betreten der Strecken ist für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!

3.13 Musikboxen an Bikes oder am Biker selber sind bei der Strecken- und Liftnutzung nicht gestattet!

3.14 Schont die Umwelt! Abreißvisiere, Masken und anderen Müll nicht auf oder neben der Strecke entsorgen. Mülleimer sind an den Liftstationen ausreichend vorhanden.

4. TICKETS, LIFTNUTZUNG & BIKE-WASH

4.1 Die Nutzung der Strecken im Bikepark Winterberg ist innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten kostenfrei möglich. Für den Auftransport mit dem Sessellift wird ein Ticket benötigt, welches vorab online über unsere Homepage, vor Ort in der Bikestation oder am Ticketautomaten erworben werden muss.

4.2 Tages-, Mehrtages- und Saisontickets, sowie Gravity Cards, sind personalisiert und somit nicht übertragbar. Fahrtenkarten können hingegen auch von mehreren Personen genutzt werden. Die Zugangskontrolle erfolgt durch berührungslose Lesegeräte und Kontrollorgane. Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!

4.3 Der Bikepark Winterberg ist keinesfalls dazu verpflichtet verlorengegangene oder beschädigte Tickets kostenfrei zu ersetzen. Tickets sollten unter keinen Umständen geknickt oder gelocht werden! Jeder Biker ist für sein Ticket selbst verantwortlich und hat entstehende Mehrkosten für ein Ersatzticket selbst zu tragen.

Eine (anteilige) Rückvergütung des Lifttickets kann nur bei Erkrankung oder Verletzung der jeweiligen Person gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.

Bei möglichen Rabattaktionen gelten zusätzlich die jeweiligen Aktionsbedingungen. Diese können zum Beispiel dazu führen, dass Preise unterschiedlich sind, online Tickets nicht stornierbar sind oder es Einschränkungen bei der Buchbarkeit gibt. Die Aktionsbedingungen sind beim Ticketkauf aufgeführt und werden mit der Buchung eines Aktions-Tickets automatisch akzeptiert.

4.4 Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Bikepark-Personals ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!

4.5 Unvorhergesehene Wettersituationen (Wind, Blitz, Gewitter etc.), höhere Gewalt oder technische Probleme an den Liftanlagen, welche zwingend eine Einstellung des Betriebes aus Sicherheitsgründen erfordern, führen nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets! Dies gilt für sämtliche Tickets, egal ob Tageskarten, Mehrtageskarten, Fahrtenkarten, Saisonkarten oder Aktionstickets.

4.6 Die Beförderung von E-Bikes und Fatbikes mit unseren Sesselbahnen ist auf ein Maximalgewicht von 30 kg pro Bike begrenzt.

4.7 Bikes mit einer Laufradgröße über 29“ sind aus technischen Gründen von der Beförderung mit unseren Sesselbahnen ausgeschlossen.

4.8 Gepäckträger, Beleuchtung, Schutzbleche, Fender o. ä. sollten vor der Beförderung mit unseren Sesselbahnen entfernt werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für beschädigtes oder verlorengegangenes Material!

4.9 Hunde und andere Tiere, sowie Kinderwagen, etc. sind aus Sicherheitsgründen von der Beförderung mit unseren Sesselbahnen ausgeschlossen.

4.10 Der Bikewash an der Talstation der Sesselbahn kann bis 17:15 Uhr kostenfrei genutzt werden. Die letzte Bergauffahrt der Sesselbahn ist um 17:25 Uhr.

Mit dem Kauf und der Nutzung einer Liftkarte, dem Befahren der Bikepark-Strecken und/oder dem Betreten des Geländes werden die aufgeführten Nutzungsbedingungen automatisch akzeptiert!

AGB Bike-Verleih

Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG

  1. VERTRAGSPARTEIEN
    Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden (im Folgenden Kunde genannt) und Mountainbike-Park Betreiber GmbH & Co KG (im folgenden Bikepark Winterberg genannt) bei dem die Leistung gebucht wird, zustande. Die Buchung erfolgt ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:
  2. DIE PERSON DES KUNDEN
    Der Verleih von Bikes ist ausschließlich an mindestens 18-jährige mit einem entsprechenden Lichtbildausweis möglich. Minderjährige benötigen die zwingend die Vollmacht von unserer Internetseite mit einer Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) eines Erziehungsberechtigten.Der Verleih von Bikes und/oder Schutzausrüstung ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein oder Krankenkassenkarte) oder einer Kreditkarte des Kunden bei der Abholung vor Ort möglich.
  3. VERTRAGSSCHLUSS
    Als Preise gelten die bei der Reservierung auf der Webseite des Bikepark Winterbergs oder in der Bikestation aushängenden und ausgewiesenen Mietpreise für das jeweils gewünschte Leihmaterial. Der Kunde durchläuft hierbei verschiedene Schritte, bei denen das/die gewählte/-n Bike/-s sowie Schutzausrüstung, das Besuchsdatum sowie Daten des Kunden und möglicher Begleitpersonen für das jeweilige Leihmaterial erfasst werden. Der Kunde hat sich durch die Angabe der im Bestellprozess aufgeführten Daten zu identifizieren. Dabei sind die benötigten Daten zwingend korrekt anzugeben! Durch das Absenden der Buchung gibt der Kunde sein Angebot für eine verbindliche Reservierung ab. Durch das Versenden der Reservierungsbestätigung nimmt der Bikepark Winterberg dieses Angebot an. Die Bestätigung wird unmittelbar nach dem Eingang der Reservierung versendet. Der Vertrag ist damit zustande gekommen.Am gewählten Besuchstag kann der Kunde das vorab reservierte Leihmaterial gegen Bezahlung vor Ort in bar oder bargeldlos (EC, Kreditkarte o.ä.) und gegen Vorlage des Lichtbildausweises zur Identifizierung abholen.
    Eine Buchung ausschließlich vor Ort ist nur möglich, wenn noch Leihmaterial zur Verfügung steht. Dies kann nicht gewährleistet werden. Es besteht kein Anspruch auf Leihmaterial vor Ort. Der Vertrag kommt zustande mit der Bezahlung
  4. WIDERRUF
    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hat der Kunde kein Widerrufsrecht, da es sich bei unseren Angeboten um Sport- & Freizeitbetätigungen handelt, welche einen spezifischen Termin/ Zeitraum zur Erbringung vorsehen.
  5. ABHOLUNG & RÜCKGABE DES LEIHMATERIALS
    Das durch den Kunden reservierte Leihmaterial steht am gewählten Besuchstag in der Bikestation zur Abholung bereit. Vor Ort wird dieses noch individuell auf den Kunden sowie die mitgebuchten Begleitpersonen eingestellt. Die Bikestation öffnet ab 9:oo Uhr, ab dann kann das Leihmaterial abgeholt werden. Die Reservierung gilt bis 10:30 Uhr. Danach behält sich der Bikepark Winterberg das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und das Leihmaterial anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, so setzt er den Bikepark Winterberg zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschließlich telefonisch darüber in Kenntnis.Am letzten Tag des gewählten Mietzeitraums ist das Bike bis spätestens 17:45 Uhr in der Bikestation zurückzugeben. Leihbikes müssen vor der Rückgabe zwingend vorgereinigt werden! Sollte dies nicht der Fall sein, erhebt der Bikepark Winterberg eine Reinigungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Bike.Bei einer Mietdauer über mehrere Tage kann das Leihbike wahlweise in der Bikestation deponiert werden oder selbst mitgenommen werden. Im letzteren Fall trägt der Kunde vollumfänglich die Verantwortung.Keine Rückerstattung der Leihgebühr bei vorzeitiger Rückgabe ohne ärztliche Bescheinigung.
  6. SCHÄDEN AM LEIHMATERIAL
    Unsere Leihbikes und Schutzausrüstungen sind NICHT versichert! Für Schäden an geliehenem Material bzw. für verlorengegangenes Material haftet der Mieter in voller Höhe. Das Leihmaterial wird vom Mieter in einwandfreiem technischem Zustand übernommen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift, ausreichend versichert zu sein (Unfall, Haftpflicht) und bei Unfällen keine Schadensersatzforderungen bzw. Ansprüche an den Betreiber oder sonstige am Bikepark Winterberg beteiligte Personen oder Gesellschaften zu stellen. Optional kann eine Bike-Versicherung für Schäden bis maximal 250 Euro abgeschlossen werden.
  7. ABSCHLUSS EINER BIKEVERSICHERUNG
    Die Bike Versicherung vom Bikepark Winterberg ist ein freiwillig nutzbares Angebot, welches für die von uns zur Verfügung gestellten Leihbikes in Anspruch genommen werden kann. Der Bikepark Winterberg ist hier Versicherungsgeber und der/die Kunde*in Versicherungsnehmer*in. Das Bike ist grundsätzlich immer sorgfältig zu behandeln – egal ob mit oder ohne Versicherung. Entsprechend sind nur Schäden versichert, welche auf den ordnungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Die Versicherungsgebühr beträgt 10 Euro pro Bike und pro Miettag.Die Versicherung deckt ausschließlich Sachschäden, welche an dem versicherten Bike festgestellt werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 250 Euro für den gesamten Mietzeitraum.  Schäden an Schutzausrüstung, der bikenden oder weiteren Person/-en oder dem Eigentum Dritter können mit der Versicherung nicht geltend gemacht werden. Für Schäden über 250 Euro hinaus haftet gemäß den Mietbedingungen weiterhin der/die Versicherungsnehmer*in.Die Versicherung kann ausschließlich direkt bei der Buchung abgeschlossen werden. Eine nachträgliche Versicherung eines ausgeliehenen Bikes ist nicht mehr möglich.

    Es gelten weiterhin die Mietbedingungen im Bike-Verleih. Diese sind zusätzlich zu beachten.

  8. RÜCKTRITTSBESTIMMUNGEN / STORNIERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
    Eine Stornierung der Reservierung bzw. Buchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Stornierung ist dem Bikepark Winterberg in Textform, unter Vorlage eines Nachweises, anzuzeigen. Keine Preiserstattung wird gewährt, wenn der Termin seitens des Kunden aufgrund von Verspätung nicht wahrgenommen wird oder aus anderen Gründen, überhaupt nicht entgegengenommen wird, und der Bikepark Winterberg dies nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) oder andere Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Bikepark Winterbergs liegen, begründen keinerlei Anspruch auf eine Stornierung der Buchung oder einer Erstattung, bereits erbrachter Leistungen.
  9. STORNIERUNGEN DURCH DEN BIKEPARK WINTERBERG
    Stellt der Bikepark Winterberg Unstimmigkeiten bei der Buchung fest, so kann dieser die Reservierung stornieren und die Herausgabe des Leihmaterials verwehren. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn bei der Buchung falsche Daten (vor allem Größe und Gewicht) durch den Kunden angegeben wurden! Die Reservierung kann auch storniert werden, wenn das Leihmaterial nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt worden ist.
  10. FEHLBUCHUNG & RABATT
    Sollte der Kunde eine falsche Mietkategorie/Größe reserviert haben, so kann der Bikepark Winterberg das gewählte Bike leider nicht zur Verfügung stellen. Es besteht dann kein Anspruch auf die Herausgabe eines anderen Bikes für den Kunden.Ggf. geltende oder vorhandene Rabatt-Angebote und/oder Gutscheine können weiterhin bei der Bezahlung vor Ort eingelöst werden.
  11. WEITERE VEREINBARUNGEN
    Zusätzlich zu den hier aufgeführten AGBs gelten die Nutzungsbedingungen des Bikepark Winterbergs. Die hier aufgeführten AGBs regeln nicht die Durchführung des Besuchs. Für die Nutzung der Liftanlagen ist zusätzlich ein Liftticket zu erwerben.Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

  12. GERICHTSSTAND
    Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf (Online-) Buchungen über die Internetseite des Bikepark Winterbergs oder vor Ort, gilt ausschließlich deutsches Recht und sind ausschließlich nationale Gerichte in Deutschland zuständig.
    Darüber hinaus gilt gegenüber Kaufleuten der Gerichtsstand Medebach.Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


Mit der Reservierung im Online-Shop oder der Buchung vor Ort erkennt der Kunde die obenstehenden Bedingungen an.

Im und um den Bikepark Winterberg

Unsere Partner

Ab dem 28.03. wieder geöffnet!

Ab morgen, dem 28.03. ist der Bikepark Winterberg wieder geöffnet. Wir können aktuell noch nicht genau sagen, welche Strecken befahrbar sind - der Großteil wird zur Verfügung stehen! Bitte beachtet die allgemeinen Hinweise zum Ride-Your-Bike Opening!

From tomorrow, 28 March, the Bikepark Winterberg will be open again. We cannot yet say exactly which trails will be open - the majority will be available! Please check out the general information about the Ride-Your-Bike Opening!