RISIKOAUFKLÄRUNG
Die Ausübung des Mountainbike-Sports ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Benutzer der Strecken im Bikepark Winterberg müssen sich bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass das Befahren der Strecken bzw. die Ausübung des Sportes mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist. Auch größtmögliche Sorgfalt und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sind keine Garantie für eine risikolose Ausübung des Mountainbike-Sports!
Die Risiken resultieren beispielsweise aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen, Witterungsverhältnissen, Fahrfehlern, mangelndem Fahrkönnen, Selbstüberschätzung, anderen Personen, Fahrzeugen oder Tieren und anderen Faktoren. Stürze mit Sachbeschädigung, Körperverletzungen (auch schwere) können aus diesen Risiken resultieren. Dies betrifft nicht nur die eigene Person oder Gegenstände, sondern auch andere Personen und Gegenstände. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken selbst Sorge zu tragen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Bergung, etc.).
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Das Befahren der Strecken und die Liftnutzung erfolgt grundsätzlich immer auf eigene Gefahr. Die Strecken sind präpariert und nach bestem Wissen und Gewissen abgesichert.
1.2 Eltern haften für Ihre Kinder. Im Bikepark Winterberg gibt es keine Altersbeschränkung für die Strecken und Liftnutzung. Es wird jedoch dringend empfohlen Kinder unter 10 Jahren durch einen Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen oder weitestgehend zu begleiten.
1.3 Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Notfallnummer Bikestation +49 (0)2981-9199909.
1.4 Die Besucher des Bikeparks parken ausschließlich auf dem Großraumparkplatz Bremberg auf der gegenüberliegenden Straßenseite (behördliche Auflage). Dort ist das Parken kostenfrei. Das Parken und Halten vor und hinter der Bikestation, sowie an der Tal- und Bergstation Sesselbahn, ist ausdrücklich nicht gestattet. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Rettungswege jederzeit frei zugänglich sind.
2. STRECKENKENNZEICHNUNG & SICHERHEIT
2.1 Auf allen Bikestrecken gilt Fullface-Helmpflicht, außer auf dem COMMENCAL Beginner & Kids Parcours an der Bikestation! Weitere Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/Schienbeinschoner) wird dringend empfohlen und kann gegen Gebühr in der Bikestation ausgeliehen werden. Auf bestimmten Strecken ist das Tragen von Vollkörperschutz Pflicht!
2.2 Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft: blau=leicht, rot=mittelschwer, schwarz=schwer. Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.
2.3 Speziell für die rot und schwarz gekennzeichneten Strecken gilt die Vollkörperschutz-Pflicht (Fullface-Helm, Safetyjacket und Knie-/Schienbeinschoner)!
2.4 Achtung! Insbesondere die letzten Abschnitte der North Shore erfordern mehr Erfahrung (rot-schwarz gekennzeichnete Strecke). Auf den Hindernissen besteht Absturzgefahr! Mögliche Mängel bitte unverzüglich dem Bikepark-Personal melden! Wenn ihr euch nicht sicher seid, auf keinen Fall befahren! Das Befahren erfolgt generell immer auf eigene Gefahr! Die Holzelemente dürfen bei Nässe nicht befahren werden!
3. STRECKENNUTZUNG
3.1 Alle Strecken sind grundsätzlich vor dem Befahren weitestgehend durch langsames, vorausschauendes und vorsichtiges Fahren zu besichtigen (Pflicht)!
3.2 An unübersichtlichen Stellen ist generell langsam, vorausschauend und vorsichtig fahren.
3.3 Sicherheitsabstand ist zwingend einzuhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker, hat immer Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.
3.4 Für weniger geübte Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichteren Wegen umfahren werden können („Chickenways“).
3.5 Das Fahren abseits der Strecken, wie z. B. Abkürzen („Shortcuts“), ist strengstens verboten! Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!
3.6 Das Bergauffahren und Bergaufschieben ist auf allen Strecken strengstens verboten!
3.7 Auf der Strecke ist das Halten verboten und das Verweilen an schwer einsehbaren Stellen ist unbedingt zu vermeiden. Ausnahme: Schulungskurse unserer Bikeschule.
3.8 Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Bitte auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge achten, die sich im Park befinden können.
3.9 Das Befahren aller Bikepark-Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Die Strecken dürfen ausschließlich in der Zeit von 9:30 bis 17:30 Uhr befahren werden.
3.10 Bikes mit Kinder-/Fahrradanhängern oder Shotgun Kindersitzen, Einräder, ferngesteuerte Fahrzeuge o. ä, sowie „Traildogs“, sind von der Streckennutzung ausgeschlossen.
3.11 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund dringender Wartungsarbeiten kurzfristig ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets.
3.12 Das Betreten der Strecken ist für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!
3.13 Musikboxen an Bikes oder am Biker selber sind bei der Strecken- und Liftnutzung nicht gestattet!
3.14 Schont die Umwelt! Abreißvisiere, Masken und anderen Müll nicht auf oder neben der Strecke entsorgen. Mülleimer sind an den Liftstationen ausreichend vorhanden.
4. TICKETS, LIFTNUTZUNG & BIKE-WASH
4.1 Die Nutzung der Strecken im Bikepark Winterberg ist innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten kostenfrei möglich. Für den Auftransport mit dem Sessellift wird ein Ticket benötigt, welches vorab online über unsere Homepage, vor Ort in der Bikestation oder am Ticketautomaten erworben werden muss.
4.2 Tages-, Mehrtages- und Saisontickets, sowie Gravity Cards, sind personalisiert und somit nicht übertragbar. Fahrtenkarten können hingegen auch von mehreren Personen genutzt werden. Die Zugangskontrolle erfolgt durch berührungslose Lesegeräte und Kontrollorgane. Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!
4.3 Der Bikepark Winterberg ist keinesfalls dazu verpflichtet verlorengegangene oder beschädigte Tickets kostenfrei zu ersetzen. Tickets sollten unter keinen Umständen geknickt oder gelocht werden! Jeder Biker ist für sein Ticket selbst verantwortlich und hat entstehende Mehrkosten für ein Ersatzticket selbst zu tragen.
Eine (anteilige) Rückvergütung des Lifttickets kann nur bei Erkrankung oder Verletzung der jeweiligen Person gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.
4.4 Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Bikepark-Personals ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Liftkarte, ein Fahrverbot für alle Strecken des Bikeparks, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!
4.5 Unvorhergesehene Wettersituationen (Wind, Blitz, Gewitter etc.), höhere Gewalt oder technische Probleme an den Liftanlagen, welche zwingend eine Einstellung des Betriebes aus Sicherheitsgründen erfordern, führen nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets!
4.6 Die Beförderung von E-Bikes und Fatbikes mit unseren Sesselbahnen ist auf ein Maximalgewicht von 30 kg pro Bike begrenzt.
4.7 Bikes mit einer Laufradgröße über 29“ sind aus technischen Gründen von der Beförderung mit unseren Sesselbahnen ausgeschlossen.
4.8 Gepäckträger, Beleuchtung, Schutzbleche, Fender o. ä. sollten vor der Beförderung mit unseren Sesselbahnen entfernt werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für beschädigtes oder verlorengegangenes Material!
4.9 Hunde und andere Tiere, sowie Kinderwagen, etc. sind aus Sicherheitsgründen von der Beförderung mit unseren Sesselbahnen ausgeschlossen.
4.10 Der Bikewash an der Talstation der Sesselbahn kann bis 17:15 Uhr kostenfrei genutzt werden. Die letzte Bergauffahrt der Sesselbahn ist um 17:25 Uhr.
Mit dem Kauf und der Nutzung einer Liftkarte, dem Befahren der Bikepark-Strecken und/oder dem Betreten des Geländes werden die aufgeführten Nutzungsbedingungen automatisch akzeptiert!